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Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Technikrecht
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Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Technikrecht

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Technikrecht

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Technikrecht

Zum Technikrecht zählen diejenigen Normen, die eine Techniksteuerung bezwecken. Technikrecht dient zum einen der Technikförderung, zum anderen der Technikbegrenzung. Die Förderung neuer Technologien wird namentlich durch die Rechte des Geistigen Eigentums bewirkt. Diese Rechte sorgen (gemeinsam mit dem Lizenzvertragsrecht) zugleich für eine Verbreitung der Technologien. Technikrisiken werden durch das Sicherheitsrecht begrenzt und mittels des Haftungsrechts zugewiesen. Insbesondere über Verkehrspflichten erfolgt zugleich eine Risikosteuerung.

Aktuelle Forschungsfragen betreffen

  • die Haftung für neue Technologien (z. B. autonomes Fahren) einschließlich der dogmatischen bürgerlich-rechtlichen Grundlagen (Verkehrspflichten),
  • die Rolle von Geschäftsgeheimnissen,
  • die Frage nach dem Gegenstand des modernen Technikrechts (Technikrecht 4.0),
  • „Legal Tech“.
Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg

Hindenburgstraße 34
91054 Erlangen
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