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Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Technikrecht
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Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Technikrecht

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Recht des Geistigen Eigentums

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Recht des Geistigen Eigentums

Das Recht des Geistigen Eigentums beschäftigt sich mit der Frage nach dem rechtlichen Schutz von immateriellen Gütern (insbesondere: Patentrecht, Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht). Dabei besteht ein Spannungsverhältnis zwischen Geistigem Eigentum und Gemeinfreiheit, das stets aufs Neue ausgelotet werden muss.

Aktuelle Forschungsfragen zur Ausgestaltung der Rechte des Geistigen Eigentums werden insbesondere durch die Digitalisierung aufgeworfen. Mit Blick auf das Internet rückt vor allem das Urheberrecht in den Fokus (z. B. Streaming/Linking/Embedded Content).

Daneben interessieren Grundlagenfragen:

  • Von besonderem Interesse ist zum einen die Schnittstelle zwischen dem Recht des Geistigen Eigentums und dem allgemeinen Zivilrecht
  • Zum anderen werden übergeordnete Prinzipien im Recht des Geistigen Eigentums (Allgemeiner Teil des Geistigen Eigentums) gesucht.

Bildquelle: wikimedia commons; Lizenz: gdfl

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Erlangen-Nürnberg

Hindenburgstraße 34
91054 Erlangen
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