Prof. Hofmann vom Deutschen Bundestag für den DSC Beirat vorgeschlagen

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In seiner Sitzung am 16. Oktober 2025 hat der Deutsche Bundestag Prof. Dr. Franz Hofmann, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Technikrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität als einen von vier Vertretern der Wissenschaft für den Beirat des Digital Services Coordinators (DSC) bei der Bundesnetzagentur vorgeschlagen (vgl. § 21 DDG). Im Kern geht es dabei um ein Gremium zur Beratung rund um den Digital Services Act (DSA).

Der Digital Services Act ist eine Art „Grundgesetz des Internets“. Reguliert wird dort insbesondere die Haftung von Online-Plattformen für rechtswidrige Drittinhalte. Es finden sich aber auch Regelungen zu „Dark Patterns“ oder Transparenzvorgaben für Werbung oder Empfehlungssysteme auf Online-Diensten. Besonders adressiert werden sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen. Sie haben dafür zu sorgen, dass die von ihren Diensten ausgehenden Risiken minimiert werden.

Hofmann erklärte: „So wichtig die Durchsetzung von Recht auch auf Online-Plattformen etc. ist, so schwierig gestalten sich die Details. Meinungsfreiheit, unternehmerische Freiheit und Rechte/Interessen Dritter müssen sorgfältig abgewogen werden.“ Hofmann ist nicht nur ausgewiesener Experte für die Plattformhaftung, sondern gibt gemeinsam mit Benjamin Raue auch den führenden Kommentar zum Digital Services Act heraus.

Auf dem Foto zu sehen sind Prof. Dr. Franz Hofmann (links) und MdB Dr. Konrad Körner. Körner hat sich als Mitglied im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung des Deutschen Bundestages dafür stark gemacht, dass einer der vier Plätze für Experten aus der Wissenschaft im DSC Beirat mit einem Experten aus Erlangen besetzt wird. Körner hat in Erlangen Rechtswissenschaften studiert und 2021 an der FAU promoviert.