Eigentum in der digitalen Gesellschaft

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Eigentumsrechte werden in der Privatrechtswissenschaft in zwei verschiedenen, weitgehend voneinander abgekoppelten Diskursen abgehandelt. Immaterialgüterrechtswissenschaft und allgemeine Zivilrechtswissenschaft stehen kaum im Dialog. Allen voran die Erkenntnisse rund um die Zuweisung immaterieller Güter werden für die Reichweite des Sacheigentums nur unzureichend fruchtbar gemacht. Dabei werden Eigentumsrechte in der digitalen Gesellschaft insgesamt herausgefordert: Die Grenzen zwischen körperlichen und unkörperlichen Gegenständen werden fließender. Es kommt vermehrt zu Überschneidungen. Letztendlich stellt sich insgesamt die Frage nach der individuellen Zuweisung („ownership“). Es gilt, sich der Funktion, der Reichweite, der strukturellen Ausgestaltung sowie der Ausübungsbedingungen von Eigentumsrechten zu vergewissern und diese ggf. neu auszuloten. Gerade die Zusammenführung der vielfach getrennt geführten Diskurse im Recht des Geistigen Eigentums und der allgemeinen Zivilrechtswissen schaft verspricht einen Erkenntnisgewinn.

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