„Geistiges Eigentum – Fluch oder Segen?“
Datum: 17. Januar 2024Zeit: 14:00 – 16:00Ort: Senatssaal, Kollegienhaus Erlangen
Vorlesung von Prof. Hofmann im Rahmen einer Vorlesungsreihe des FAU Scientia Gaststudiums
Zum Inhalt: Die Rechte des geistigen Eigentums sind Mittel zum Zweck. In diesem Sinne sollen beispielsweise Patente zu technischen Innovationen anregen oder Designs neue Gestaltungen befördern. Ohne das Urheberrecht wären Investitionen im Kulturbereich vielfach nicht amortisierbar. Allen voran Qualitätsjournalismus kommt ohne Urheberrechte nicht aus. Selbst Markenrechte haben nicht nur die Aufgabe, Produkte verschiedener Hersteller zu unterscheiden, sondern sollen den Qualitätswettbewerb fördern. Freilich erweisen sich Patente, Marken, Designs oder Urheberrechte nicht nur als vorteilhaft. Das Dickicht der Schutzrechte kann mitunter innovationshemmend wirken. Immaterialgüterrechte sind missbrauchsanfällig. Nicht zuletzt erweist sich das Urheberrecht im Digitalzeitalter entgegen seiner ursprünglichen Konzeption als Recht zum Schutz der Kreativen mehr und mehr als Recht zur Regulierung der digitalen Infrastruktur. Obwohl das Spannungsverhältnis zwischen Schutz einerseits und Gemeinfreiheit andererseits die gesamte Gesichte des Rechts des geistigen Eigentums mitgeprägt hat, stellt sich im Digitalzeitalter mehr denn je die Frage: Geistiges Eigentum – Fluch oder Segen?
Zur Einstimmung empfiehlt sich folgender Kurzbeitrag: https://www.forschung-und-lehre.de/recht/geistiges-eigentum-in-der-wissenschaft-fluch-oder-segen-5534
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Senatssaal, Kollegienhaus Erlangen